Info für neue Vereine

Mitgliedschaft im HDV

Der Hessische Dart-Verband e.V. (HDV) ist Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. (LSB-H) und als Fachverband für die Sportart Darts zuständig. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem LSB-H sowie dem Deutschen Dartverband (DDV). Dies betrifft ausschließlich Steeldartvereine/-abteilungen. Eine Vertretungsberechtigung von E-Dart-Vereinen existiert grundsätzlich nicht.

Teams / Clubs / Spielvereinigungen, die kein Interesse haben, einen eigenen Verein zu gründen oder die Voraussetzungen nach § 6 der Satzung nicht erfüllen, können ebenfalls Mitglied im HDV werden, indem sie sich einem der Regionalen Dartsportvereine (RDV) anschließen. Dazu gerne auf Anfrage mehr im persönlichen Gespräch.

Grundsätzlich freuen wir uns immer darüber, wenn sich in Hessen neue Dartsportvereine gründen, oder bestehende Sportvereine eine Dartabteilung ins Leben rufen, die sich dann dem HDV anschließen. Die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft im HDV bzw. LSB-H sind in der folgenden PDF-Datei beschrieben.

Dateien:
Datum 18.06.2024
Dateigröße 416.92 KB
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Sollten Sie Fragen haben stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung, die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie am Ende des Textes.

Die Mitgliedschaft bzw. der Erwerb der Mitgliedschaft im HDV ist in § 6 der Satzung geregelt (Download Satzung)

Den Antrag auf Mitgliedschaft im HDV stellen Sie bitte schriftlich, gerne auch per E-Mail an die am Ende genannten Kontaktdaten. Folgende Unterlagen fügen Sie bitte dem Aufnahmeantrag bei:

1. Kopie der aktuellen Vereinssatzung
2. aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (alternativ: Gründungsprotokoll)
3. Verzeichnis der Vorstandsmitglieder mit Funktionsangabe und Nennung einer verbindlichen E-Mail-Adresse (Download)
4. eine Mitgliederbestandsmeldung gemäß Vordruck oder elektronischer Erfassung nach Vorgabe des HDV (Download)
5. Für aktive Spieler eine ausgefüllte und unterschriebene Sportlervereinbarung (Download)
6. aktuell gültiger (vorläufigen) Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes oder den Nachweis der Beantragung der Gemeinnützigkeit
7. schriftliche Erklärung mit der die Satzung und Ordnungen des HDV anerkannt werden
8. Einzugsermächtigung zum SEPA-Lastschriftverfahren (Download)
9. Nachweis der Mitgliedschaft im lsb h, alternativ Kopie des Aufnahmeantrags/der Abteilungsanmeldung an den lsb h
 
Nach Annahme eines neuen Vereins durch das Präsidium des HDV werden gemäß Finanzordnung
die Aufnahmegebühr (100,- Euro einmalig pro Verein - derzeit und b.a.W. durch das Präsidium ausgesetzt),
die Mitgliedsbeiträge (3,- Euro),
die Ligastartgebühr (17,- Euro) und
der DDV-Beitrag (10,- Euro) jeweils pro Einzelmitglied und Jahr fällig.
Alle Beträge Stand: 31.01.2022
 
Als Ansprechpartner für alle Beitrittsfragen stehen beratend zur Verfügung
 
Per Mail:
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Direkt:
 

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